„in die handt versprochen“ – Der Handschlag als Rechtsakt auf dem Westfälischen Friedenskongress

„in die handt versprochen“ – Der Handschlag als Rechtsakt auf dem Westfälischen Friedenskongress

Organisatoren
Forschungszentrum IKFN, Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit, Universität Osnabrück
Ort
hybrid (Osnabrück)
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.10.2021 -
Url der Konferenzwebsite
Von
Kathleen Burrey / Julia Fesca, Forschungszentrum Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN), Universität Osnabrück

Wie liefen frühneuzeitliche Friedensverhandlungen ab und welche Elemente brauchte es, damit die Zeitgenossen einen Frieden als besiegelt ansahen? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigt sich zurzeit das Forschungszentrum Institut für Kulturgeschichte der Frühen Neuzeit (IKFN) der Universität Osnabrück. Anlass dafür bietet der nahende 375. Jahrestag der Verkündung des Westfälischen Friedens am 25. Oktober 2023. Im passend dazu am 25. Oktober 2021 abgehaltenen Werkstattgespräch „in die handt versprochen“ wurden erste Ergebnisse aus den Vorbereitungen zur geplanten Jubiläumsausstellung „Dem Frieden ein Gesicht geben“, die in Zusammenarbeit mit dem Diözesanmuseum Osnabrück entsteht, präsentiert.

Von zentralem Interesse für das Werkstattgespräch waren die Forschungen zur Bedeutung des Osnabrücker Handschlages als rechtsverbindlichem (Friedens-)Akt. Dieser ereignete sich am 6. August 1648 und besiegelte das Instrumentum Pacis Osnabrugense (IPO) – das erste von zwei Friedensinstrumenten des Westfälischen Friedens. An diesem Tag wurde der Friedensvertrag zwischen dem Kaiser, den Reichsständen und Schweden verlesen und per Handschlag beschlossen. Der Frieden zwischen dem Kaiser und den Reichsständen mit der ebenfalls am Konflikt beteiligten französischen Krone, das Instrumentum Pacis Monasteriense (IPM), konnte in den darauffolgenden Wochen zur Unterschriftsreife geführt werden. Schließlich wurden beide Friedensinstrumente am 24. Oktober 1648 in Münster unterzeichnet und zunächst in Münster und dann am 25. Oktober in Osnabrück verkündet. Der somit erreichte Gesamtfrieden beendete die heute als „Dreißigjähriger Krieg“ titulierte Periode verschiedener eng miteinander verbundener Kriege zwischen 1618 und 1648. Er war das Ergebnis fünfjähriger Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongress.1 Die Frage, welche Rolle der Osnabrücker Handschlag innerhalb dieser Verhandlungen einnahm, sei in der Forschung bisher vernachlässigt worden. Der Fokus habe stattdessen vorrangig auf dem Akt der Unterzeichnung beider Friedensinstrumente gelegen, wie SIEGRID WESTPHAL (Osnabrück) in ihrer Eröffnung des Werkstattgesprächs betonte. Die Bedeutung Osnabrücks als Verhandlungsort und als Stadt des Friedens ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, sei daher ein wichtiges Ziel des Workshops. Schließlich stehe die Friedensthematik bereits seit vielen Jahren in der Forschungstradition des interdisziplinären Forschungszentrums IKFN, was auch in Zukunft fortgesetzt werde.

In der ersten Sektion standen die mittelalterliche und frühneuzeitliche Diplomatiegeschichte im Zentrum der Betrachtung. Die beiden Beiträge setzten sich mit dem Verhandlungsgeschehen diplomatischer Zusammenkünfte auseinander. Den Auftakt gab CLAUDIA GARNIER (Vechta), die über Rituale des Friedens und ihre Verbindlichkeit im Mittelalter sprach. Mit einem Einstieg über die Bedeutung des Handschlages in der Moderne führte Garnier in die Thematik ein. In der Politik könne er beispielsweise Ausdruck eines Kräftemessens zwischen den Beteiligten sein. Und so lädt der noch heute vor allem unter Politikern übliche Händedruck zu Reflektionen über diese Geste ein. Der Blick in die Vergangenheit zeige, worin die Geste des Handschlages und ihre Bedeutung begründet sind. Im Mittelalter habe der Handschlag insbesondere in Friedensritualen eine wichtige Rolle gespielt. Rituale galten als rechtskräftiger Beschluss eines Friedensvertrages, Übereinkünfte wurden durch demonstrative Gesten gesichert. Schriftliche Absicherungen seien dagegen ein moderneres Phänomen, erst nach und nach sei die Schriftlichkeit hinzugetreten und habe die Friedenszeichen (signa pacis) ergänzt. Neben dem Handschlag habe es weitere solcher signa pacis in Form von Worten (Eide, Verträge), Objekten (Olivenzweig) oder Handlungen (Kuss, Reichen der rechten Hand) gegeben. Beispielhaft analysierte Garnier am Fall des Doppelkönigtums des Wittelsbachers Ludwigs des Bayern und des Habsburgers Friedrichs des Schönen die Ritualsprache bei Verhandlungen. Aus der Geschichte könnten Orientierungshilfen für die Gegenwart und Zukunft abstrahiert werden, denn auch in der Moderne hätten Rituale noch immer eine große Bedeutung.

STEFANIE FREYER (Osnabrück) rundete die erste Sektion durch ihren Beitrag zu Praktiken der Diplomatie in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ab. Über einen Einblick in den Forschungsstand zum Westfälischen Friedenskongress zeigte sie auf, dass der Westfälische Frieden als solches zwar ausgiebig erforscht worden sei, über die Art und Weise des Verhandelns bisher aber kaum Erkenntnisse vorlägen. Allein das Zeremoniell sei eingehender untersucht worden. Die übrigen diplomatischen Praktiken im Sinne von (kollektiven) Handlungsmustern gelte es hingegen noch zu untersuchen. Dabei müsse im Blick behalten werden, dass frühneuzeitliche Diplomatie mit Briefen, Objekten und Gesandten betrieben wurde, die bei zeitlich befristeten ad-hoc-Missionen anders zum Einsatz gekommen seien, als bei permanenten diplomatischen Vertretungen. Es scheine sinnvoll, dieses Repertoire gezielt zu erforschen und zu prüfen, ob und auf welche tradierten Praktiken die Westfälischen Friedensmacher zurückgriffen. Nur so ließe sich zeigen, inwieweit das Kongressformat neue Formen der Diplomatie hervorbrachte und ob der Westfälische Friedenskongress in der Tat eine Epochenscheide markierte, die diplomatische Normen und Praktiken standardisierte, so wie die Forschung es behauptet.

Die zweite Sektion widmete sich dem Westfälischen Friedenskongress als übergeordnetem Thema und wurde von SAMUEL ARENDS (Osnabrück) mit seinem Einblick in die Gesandtschaftsquartiere des Kongresses in Osnabrück eröffnet. Deren Bedeutung für den Verlauf der Verhandlungen ergebe sich aus der Erkenntnis, dass sich das Kongressgeschehen nicht an einem einzelnen Ort abspielte, sondern vielmehr in kleineren Einzelgesprächen zwischen Gesandten – und zwar in deren Quartieren. Arends ging der Frage nach der Rolle des Raumes beim Verhandlungsgeschehen nach, indem er eine Lokalisierung der verschiedenen Unterkünfte vornahm und die dahinterstehenden verhandlungstaktischen Überlegungen in den Blick nahm. Es habe sich gezeigt, dass die Suche nach einem Quartier von drei Faktoren abhing: der Größe und Struktur der Gesandtschaft, dem Repräsentationsbedürfnis der Gesandten sowie der Entfernung zu anderen Quartieren. Gerade bei letzterem Aspekt habe auch das Verhältnis der Beteiligten untereinander eine wesentliche Rolle gespielt. So habe beispielsweise die kaiserliche Gesandtschaft zunächst lieber auf Abstand zur schwedischen bleiben wollen. Sie hätte sich daher am Rande der Altstadt niedergelassen, weit entfernt von den schwedischen Unterkünften am Domhof. Zusammen mit den Unterkünften der protestantischen Reichsstände, die dem Umfeld der sog. „Dritten Partei“ zugerechnet werden können, in der Neustadt seien dies die maßgeblichen Zentren der Verhandlungen gewesen.

Im Anschluss daran untersuchte MARIA-ELISABETH BRUNERT (Bonn) den Handschlag als Ritual auf dem Westfälischen Friedenskongress. Dabei konnte sie drei verschiedene Bereiche ausmachen, in denen der Handschlag eingesetzt wurde. Als Teil des Begrüßungs- und Verabschiedungsrituals habe er zunächst einmal dem Ausdruck von Rangunterschieden zwischen den beteiligten Gesandten gedient. Den Einsatz als nonverbalen Bestandteil einer Zusage sah Brunert gegeben, wenn eine verbale Bestätigung fehlte, die sicherstellte, dass alle Beteiligten sich über die Absprachen einig waren. Schließlich habe es noch den Handschlag als nonverbalen Bestandteil einer verbindlichen Abmachung mit zuvor klar artikulierten Konditionen gegeben. Dies sei neben dem Ereignis vom 6. August 1648 nur ein weiteres Mal während der Verhandlungen zu finden gewesen: Der sachsen-altenburgische Gesandte Thumbshirn notierte am 28. Mai 1648, dass die Entscheidung über die Durchführung der Verhandlungen zum IPO in Osnabrück mit einem Handschlag besiegelt worden sei.2 Auch wenn Brunert erhebliche Zweifel hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit des Protokollberichtes hegte, eigne sich die geschilderte Situation gut, um die Schwächen des Handschlages als Beglaubigungspraktik aufzuzeigen: Waren nicht gerade mehrere Zeugen zugegen oder führte eine vertrauenswürdige Institution Protokoll, habe es kaum eine Gewähr für die Einhaltung der Absprachen gegeben. Brunert machte daher die Faktoren „Öffentlichkeit“ und „Publizität“ als wesentliche Kriterien aus, um den Handschlag als ein vertrauenswürdiges und zuverlässiges Ritual der Beglaubigung zu etablieren.

Öffentlichkeit und Publizität waren dann auch zentral im ersten Vortrag der dritten Sektion, deren Referenten sich konkret mit dem Osnabrücker Handschlag vom 6. August 1648 beschäftigten. TORBEN TSCHIEDEL (Osnabrück) stellte in seinem Beitrag die Frage, wie das Ereignis von den Zeitgenossen dargestellt und wahrgenommen wurde. In den Zeitungen als wichtigstem Medium zeitnaher politischer Berichterstattung wurden die Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongress immer wieder ausführlich geschildert. So fänden sich im Vorfeld des Osnabrücker Handschlages vor allem Nachrichten zu den Verhandlungen zwischen dem Kaiser, dem Reich und den Schweden. Sie bildeten die erste Kategorie von Berichten über das Ereignis und seien gekennzeichnet durch eine hoffnungsvolle Stimmung auf Frieden. Der Handschlag selbst werde nur in einer der untersuchten Zeitungen erwähnt und dort auch nicht als eine Besonderheit wahrgenommen, die einer expliziten Erklärung bedürfe. Die zweite Kategorie an Nachrichten umfasse schließlich die Berichterstattung nach dem Osnabrücker Handschlag und sei geprägt von großer Dankbarkeit für den geschlossenen Frieden zwischen dem Kaiser, den Reichsständen und Schweden, aber auch von der Sehnsucht nach einem alle Parteien umfassenden Frieden. Denn vor allem der noch ausstehende Friede mit Frankreich sei mit Sorge betrachtet worden. Deutlich werde jedoch, dass der Handschlag von den Zeitgenossen als rechtsverbindlicher Akt wahrgenommen wurde, da man von einer Unveränderlichkeit des „Teutschen Friedens“ ausging.

VOLKER ARNKE (Osnabrück) komplettierte schließlich die Sektion und den Workshop mit seinem mikrogeschichtlich angelegten Vortrag zur Bedeutung des Osnabrücker Handschlages für den Westfälischen Frieden. Eine detaillierte Betrachtung der Ereignisse vom 6. August 1648 sowie von deren Bedeutung habe zum Ziel, den Osnabrücker Handschlag präsenter werden zu lassen. Nachdem sich die Reichsstände bei einem Vortreffen am Morgen des Tages besprochen hatten, folgte die Zusammenkunft der kaiserlichen, schwedischen und reichsständischen Gesandten im schwedischen Quartier, wo das IPO verlesen wurde. Zur geplanten Unterzeichnung des Vertrags sei es jedoch nicht gekommen, da die Schweden dies ohne den Bündnispartner Frankreich nicht haben vollziehen wollen. Arnke zeigte auf, dass die dann folgenden Geschehnisse aus verschiedensten Perspektiven mit durchaus voneinander abweichenden Schilderungen überliefert wurden. Festzuhalten sei aber: Der Handschlag wurde spontan als Alternative zur Unterschrift gewählt, um das aufgetretene Dilemma zu lösen. Schweden, welches ohne den Bündnispartner nicht unterzeichnen durfte, habe auf diese Weise dennoch sein Einverständnis zum Frieden geben können. Zusätzlich seien durch einen vereinbarten Vorbehalt die Vertragsbestimmungen noch nicht umgesetzt worden. Dadurch sei den schwedisch-französischen Bündnisvereinbarungen Genüge getan und der Friede bis zum Friedensschluss mit Frankreich nicht vollzogen worden. Gleichwohl seien der kurz danach erfolgte Abdruck des Vertragstextes und die wiederkehrenden Bekräftigungen desselben Belege dafür, dass der Osnabrücker Friedensschluss vom 6. August 1648 allgemein anerkannt wurde.

Die vielfältigen Vorträge gaben Anlass zu angeregten Diskussionen. Die Impulse aus der neueren Diplomatiegeschichte wurden aufgegriffen und über den Vorschlag nachgedacht, von einer spezifischen Kongressdiplomatie im Zusammenhang mit den Verhandlungen auf dem Westfälischen Friedenskongress zu sprechen. Zwar konnten wesentliche Unterschiede zwischen dem Typus der „ständigen Gesandtschaften“ und der „Kongressdiplomatie“ als Spielart der nicht-dauerhaften Gesandtschaften aufgezeigt werden, u.a. das gemeinsame Verhandlungsziel und die Aussendung eines Kuriers nach Friedensschluss. Große Einigkeit bestand jedoch darin, dass hier weitere grundlegende Forschungsarbeit zu leisten sei.

Ebenfalls mit Bezug auf das Verhandlungsgeschehen während des Kongresses wurde die Frage der Mobilität der Gesandten erörtert. Die Lokalisierung der Gesandtschaftsquartiere hatte die Frage aufgeworfen, welche Rolle zeremonielle Aspekte bei der Wahl der Unterkunft spielten. So habe man offizielle Wege in der Regel mit der Kutsche zurückgelegt, inoffizielle jedoch eher zu Fuß oder möglicherweise auch mit einem Tragstuhl – die fußläufige Erreichbarkeit des Verhandlungspartners sei daher durchaus von Belang gewesen. Da sich über die Fortbewegung der Gesandten auf dem Westfälischen Friedenskongress bisher noch kaum Aussagen treffen lassen, wurde auch dieser Gedanke als ein zu vertiefender Aspekt aufgenommen.

Diskutiert wurden ferner die verschiedenen Formen des Handschlags auf dem Westfälischen Friedenskongress. In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, ob es sich dabei eher um Rituale oder um Praktiken gehandelt habe. Auslöser war ein von Maria-Elisabeth Brunert angeführtes Beispiel des Handschlages als Begrüßung. Diskutiert wurde über die Alltäglichkeit einer solchen Geste und über die besondere Ehrerweisung, die sich damit verband. Schließlich wurde auch der kulturelle Aspekt einer solchen Geste bedacht und die Frage aufgeworfen, ob diese bei verschiedenen Nationen unterschiedliche Bedeutungen gehabt haben könnte.

Schließlich wurde intensiv über den Osnabrücker Handschlag diskutiert. Ein wichtiges Thema war dabei – die Anregungen aus der Mediävistik aufgreifend – die Frage nach dem Grad der Rechtsverbindlichkeit des Handschlags. Es wurde gefragt, wie weiter vorgegangen wurde, welche Verpflichtungen damit verbunden waren und welche Konsequenzen ein Nichteinhalten der Vereinbarung gehabt hätte. Auch alternative bzw. ergänzende Funktionen des Handschlages für das Verhandlungsgeschehen wurden erörtert: War es „nur“ ein Kompromiss, weil keine Unterschrift möglich war? Oder eine emotionale Bekräftigung, die unter Umständen in der klassischen Diplomatie üblich war? Letztlich scheinen alle Funktionen anzuklingen. Allerdings stellte sich daraufhin die Frage, welche Gesandtschaft den Handschlag als Beschlussakt vorgeschlagen haben könnte und welche möglichen nationalen Rechtstraditionen hier eine Rolle gespielt oder als Vorbild gedient haben könnten. Ebenfalls wurde darüber diskutiert, ob der Handschlag spontan war, inwiefern seine Folgen schon am 6. August 1648 absehbar waren und welche Bedeutung er für den weiteren Kongressverlauf hatte. Zweifellos kam ihm im Verhandlungsgeschehen eine zentrale Stellung zu, die mit Begriffen wie „Point of no Return“ und „Schlüsselmoment“ erfasst werden könnten.

Insgesamt fand das Werkstattgespräch ein positives Echo bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Besonders die Impulse aus der Mediävistik wurden als anregend aufgenommen, da sie (neue) Instrumentarien und Begrifflichkeiten zur Erforschung des Westfälischen Friedenskongresses lieferten. Über die Notwendigkeit, die Forschungen in diesem Bereich und vor allem zum Osnabrücker Handschlag zu vertiefen, bestand insgesamt große Einigkeit.

Konferenzübersicht:

Siegrid Westphal (Osnabrück): Begrüßung und Einführung

Sektion I – Mittelalterliche und frühneuzeitliche Diplomatie

Claudia Garnier (Vechta): Rituale des Friedens und ihre Verbindlichkeit im Mittelalter

Stefanie Freyer (Osnabrück): Praktiken der Diplomatie in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts

Sektion II – Der Westfälische Friedenskongress

Samuel Arends (Osnabrück): Gesandtschaftsquartiere des Westfälischen Friedenskongresses in Osnabrück

Maria-Elisabeth Brunert (Bonn): Der Handschlag als Ritual auf dem Westfälischen Friedenskongress

Sektion III – Der Osnabrücker Handschlag

Torben Tschiedel (Osnabrück): Rezeption von Vorgeschichte und Durchführung des Osnabrücker Handschlages in zeitgenössischen Zeitungen

Volker Arnke (Osnabrück): Den Frieden „einander in die handt versprochen“ – Der Osnabrücker Handschlag vom 6. August 1648

Abschlussdiskussion

Anmerkungen:
1 Vgl. Siegrid Westphal, Der Westfälische Frieden, München 2015.
2 Eintrag vom 28. Mai 1648 [über: Februar 1648 oder früher], Osnabrück, Rathaus, aus: Sachsen-altenburgisches Protokoll, Fürstenratssitzung, Edition: APW III A 3/5, S. 275-276, Z. 29-35 und 1.


Redaktion
Veröffentlicht am
Autor(en)
Beiträger
Klassifikation
Region(en)
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Sprache(n) der Konferenz
Deutsch
Sprache des Berichts